Förderwege für Gründung und Unternehmen in Brandenburg und Berlin

Für fast jede Anforderung gibt es ein Programm, das die Kosten für Coaching und Beratung ganz oder zum Teil übernimmt – vor, zur und nach der Gründung. Hier stehen die fünf Wege nebeneinander; welcher zu Ihnen passt, klären wir im Erstgespräch.

Unverbindlich · Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

Von Volker Beckmann

Die fünf Wege im Überblick

Vor der Gründung

AVGS-Coaching

Für Sie, wenn Sie Arbeitslosengeld oder Grundsicherung (früher Bürgergeld) beziehen und gründen wollen.

Voraussetzung: Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters

Eigenanteil: 0 €

Zum AVGS-Coaching →

Vor der Gründung in Brandenburg

Gründen in Brandenburg

Landesprogramm für Sie, wenn Sie in Brandenburg wohnen und dort gründen – Erstberatung, Gründerseminar, Einzelcoaching.

Voraussetzung: Wohnsitz und Gründungsort in Brandenburg, noch nicht gegründet – auch nicht im Nebenerwerb

Eigenanteil: 0 €

Zu Gründen in Brandenburg →

Zur Gründung

Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld

Geld für Sie persönlich in den ersten Monaten der Selbstständigkeit – der Gründungszuschuss verlangt eine fachkundige Stellungnahme zum Businessplan, das Jobcenter beim Einstiegsgeld in der Regel auch.

Voraussetzung: Gründungszuschuss bei Arbeitslosengeld mit noch mindestens 150 Tagen Anspruch, Einstiegsgeld bei Grundsicherung

Eigenanteil: 0 € – erstelle ich die Stellungnahme, ist sie Teil meines Coachings oder meiner Beratung

Zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld →

Nach der Gründung

BAFA-Beratung

Für kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Dienstleistung und Freien Berufen – vom Einzelunternehmen an, schon im ersten Jahr nach der Gründung.

Zuschuss: 80 % in Brandenburg, 50 % in Berlin, auf Beratungskosten bis 3.500 € · Anträge bis 31.12.2026

Eigenanteil: ab 700 € in Brandenburg, ab 1.750 € in Berlin

Zur BAFA-Beratung →

Ab zwei Jahren am Markt

INQA-Coaching

Für Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen mit Beschäftigten, die Digitalisierung, Abläufe, Führung oder Personalentwicklung voranbringen wollen.

Voraussetzung: mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft, mindestens zwei Jahre am Markt

Eigenanteil: 20 % – bei zwölf Coachingtagen 2.880 €

Zum INQA-Coaching →

Häufige Fragen

Muss ich die Förderung selbst beantragen?

Gutschein, Antrag oder Scheck beantragen Sie selbst als Gründerin, Gründer oder Unternehmen. Ich bereite die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen vor und sage Ihnen, worauf Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Förderstelle achten.

Kann ich Programme nacheinander nutzen?

Ja, das ist der normale Weg: Coaching vor der Gründung, Zuschuss zur Gründung, Beratung und Coaching, wenn der Betrieb läuft.

Gilt das in Brandenburg und in Berlin?

AVGS, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, BAFA und INQA ja – beim BAFA mit unterschiedlichen Sätzen. Gründen in Brandenburg nur für Gründungen in Brandenburg.

Was, wenn kein Programm passt?

Dann sprechen wir im Erstgespräch über ein Honorarangebot – mit klarem Umfang und Preis, bevor es losgeht.

Was zahle ich selbst?

Bei AVGS und Gründen in Brandenburg nichts. Beim BAFA und bei INQA ein fester Eigenanteil, den Sie vor dem ersten Termin kennen – Beispiele auf der Startseite.

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