Gründungs­zuschuss und Einstiegsgeld: Gründen aus der Arbeits­losigkeit in Brandenburg und Berlin

Wer aus dem Arbeitslosengeld gründet, kann den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit bekommen; wer aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld) gründet, das Einstiegsgeld des Jobcenters. Beide stützen Ihren Lebensunterhalt in den ersten Monaten der Selbstständigkeit. Voraussetzung ist ein Vorhaben, das trägt – nachgewiesen mit Businessplan, Finanzplanung und einer fachkundigen Stellungnahme. Genau das erarbeiten wir in der Beratung.

Unverbindlich · Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

Von Volker Beckmann

Die zwei Wege im Vergleich

GründungszuschussEinstiegsgeld
Für wenBezieher von Arbeitslosengeld (Agentur für Arbeit)Bezieher von Grundsicherung, früher Bürgergeld (Jobcenter)
Voraussetzungenhauptberufliche Gründung beendet die Arbeitslosigkeit · Restanspruch auf Arbeitslosengeld noch mindestens 150 Tage · Tragfähigkeit nachgewiesen · Kenntnisse und Fähigkeiten dargelegtGründung ist zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich · Vorhaben trägt – das Jobcenter verlangt dafür in der Regel eine fachkundige Stellungnahme
Höhe und Dauersechs Monate Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 € im Monatbis zu 24 Monate; Grundbetrag bis zur Hälfte des Regelbedarfs, Zuschlag bei zwei Jahren Arbeitslosigkeit und je weiterer Person, die mit Ihnen Grundsicherung bezieht; zusammen höchstens so viel wie der Regelbedarf
Dazu möglich–Zuschuss bis 5.000 € und Darlehen für Sachgüter, die der Betrieb braucht
EntscheidungErmessen der Agentur für Arbeit, kein RechtsanspruchErmessen des Jobcenters, kein Rechtsanspruch
Antragvor dem Start der Tätigkeitvor dem Start der Tätigkeit

Für wen

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld, Ihr Anspruch läuft noch mindestens 150 Tage, und Sie wollen hauptberuflich gründen.
  • Sie beziehen Grundsicherung und wollen mit einer Selbstständigkeit auf eigenen Füßen stehen.
  • Sie haben noch nicht gegründet – beide Anträge müssen vor dem Start gestellt sein.

Tragfähig heißt: Es rechnet sich – und das ist belegt

Die Förderstelle will keinen Wunschzettel sehen, sondern Zahlen, die zusammenpassen: Umsatz, Kosten, Kapitalbedarf, Finanzierung, Ihr Lebensunterhalt. Das erarbeiten wir gemeinsam in der Beratung – und genau darauf stützt sich die fachkundige Stellungnahme.

So läuft es ab

Erstgespräch

Sie schildern Ihr Vorhaben und Ihre Lage.
Gemeinsam klären wir, ob Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld infrage kommt und über welchen Weg die Beratung läuft – über AVGS oder Gründen in Brandenburg.
Das Erstgespräch ist kostenlos.

Beratung

In festen Terminen arbeiten wir an Ihren Stärken, Ihrer Geschäftsidee, Ihrem Markt und Ihren Zahlen.
Daraus entstehen Businessplan und Finanzplanung.

Stellungnahme

Ich erstelle sie, oder die Unterlagen gehen an IHK oder Handwerkskammer – je nachdem, was Ihre Stelle verlangt.

Antrag

Sie stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter – vor dem Start.

Gründung

Mit der Bewilligung starten Sie; die Förderung sichert Ihren Lebensunterhalt in den ersten Monaten.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch darauf?

Nein. Beides sind Ermessensleistungen. Die Förderstelle entscheidet – und sie entscheidet leichter, wenn Vorhaben und Zahlen überzeugen.

Was kostet die Beratung?

Über AVGS oder Gründen in Brandenburg nichts: Ein Programm trägt die Kosten, Ihr Eigenanteil ist 0 €. Welcher Weg für Sie passt, klären wir im Erstgespräch.

Was braucht die Agentur für Arbeit?

Businessplan, Lebenslauf und Qualifikationsnachweise, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, die fachkundige Stellungnahme und die Gewerbeanmeldung – nachreichen ist möglich.

Bekomme ich auch Geld für Ausstattung?

Beim Einstiegsgeld kann das Jobcenter zusätzlich Sachgüter fördern: Zuschuss bis 5.000 € und Darlehen. Üblich sind Vergleichsangebote je Anschaffung, gekauft wird erst nach der Genehmigung. Beim Gründungszuschuss gibt es keine Sachkostenförderung.

Ich bin nebenberuflich schon selbstständig. Geht das?

Ja, wenn Sie in den Haupterwerb wechseln – mit mindestens 15 Stunden in der Woche – und damit Ihre Arbeitslosigkeit endet. Den Antrag stellen Sie vor dem Wechsel in den Haupterwerb.

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